Sicherlich hat der eine oder andere bereits mitbekommen, dass zur Zeit ein sehr spannender Prozess gegen die Betreiber des bekannten und beliebten Bit-Torrent-Trackers und -Suchmaschine The Pirate Bay läuft. Der Prozess bietet etliche Konfliktpunkte, wie z.B. eine generelle Debatte über das geltende Urheberrecht und den Umgang der Konsumenten mit diesem Recht.
Spiegel Online Autor Konrad Lischka hat den Prozess zum Anlass genommen, auf sehr reißerische Art und Weise erst einmal pauschal auf alle Filesharer einzuschießen. Man würde lieber bequem Gesetze brechen, statt aktiv an einer internetgerechten Lösung des Urheberrechtsproblems zu arbeiten. Das die Politik durch eine finanziell wesentlich stärkere Lobby der Contentindustrie bereits vollends vereinnahmt ist ignoriert er dabei einfach mal. Auch ignoriert Lischka gerne einmal relevante Fakten, wie das die Anklage gleich am ersten Prozesstag die Hälfte der Anklagepunkte fallen lassen musste. Der Artikel ist also ein Musterbeispiel für einseitige und vollkommen unneutrale Berichterstattung.
Im Netzwertig-Blog, den ich seit längerem interessiert verfolge, setzt sich Marcel Weiss mit dem Artikel noch einmal auseinander. Er deckt die fahrlässige Berichterstattung auf, wie das Weglassen von relevanten Fakten, und führt präzise argumentiert auf, warum bestimmte Ansätze von Lischka völlig an der Realität vorbei gedacht sind. Ein sehr lesenswerter Artikel, vor allem wenn man bedenkt, dass Lischka uns Internetnutzer und Medienkonsumenten scheinbar gerne alle über einen Kamm schert.






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